
Zum Aufgabengebiet einer / eines Rechtsanwaltsfachangestellten gehören u. a.: Anträge an Gerichte und Gerichtsvollzieher selbstständig vorbereiten, Rechtsanwaltsgebühren abrechnen, Fristen notieren und überwachen, Termine vereinbaren, Schriftsätze nach Diktat anfertigen, Telefonate entgegennehmen, Posteingang und –ausgang erledigen, Akten und Register führen.
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Mit Abitur, Fachhochschulreife oder Höherer Handelsschule können Sie die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzen. Aber auch mit Hauptschulabschluss und Mittlerer Reife kann bei guten Leistungen die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer empfiehlt für die laufenden Ausbildungsverträge eine monatliche Ausbildungsvergütung von € 550,00 im ersten, € 650,00 im zweiten und € 750,00 im dritten Ausbildungsjahr.
Sie erhalten ebenfalls als Auszubildende/r eine vergünstigte HVV-Zeitkarte.
An zwei Vormittagen in der Woche sind Sie in der Berufsschule. Die Anschrift der Berufsschule lautet: Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Kieler Straße, Eckernförder Straße 70, 22769 Hamburg.
Als Rechtsanwaltsfachangestellte stehen Ihnen nach der Ausbildung viele Wege offen. Sie können nicht nur in Anwaltskanzleien, sondern auch in den Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen oder Unternehmen arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie u.a. bei der
> Bundesrechtsanwaltskammer zur Berufsausbildung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Einen Film der Bundesagentur für Arbeit zum Ausbildungsberuf sehen Sie hier.
Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Horn, Tel.-Durchwahl: 040/ 35 74 41 - 19
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Frau Jiptner, Tel.-Durchwahl: 040/ 35 74 41 - 18
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